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Fahrrad gestohlen: Was jetzt zu tun ist
Kurz gesagt: Melde den Diebstahl schnell bei der Polizei – der ADAC rät zu höchstens 48 Stunden. Mit der Vorgangsnummer meldest du ihn sofort deiner Versicherung. Ob sie zahlt, hängt vor allem davon ab, wo das Rad stand und wie es gesichert war.
1. Anzeige bei der Polizei
Melden kannst du persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, bei der Dienststelle am Heimatort oder über die Internetwache deines Bundeslandes. Die Anzeigennummer der Polizei braucht später die Versicherung; ohne Anzeige besteht kein Versicherungsschutz. (ADAC)
Halte bereit (ADAC):
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Fahrradpass mit Rahmen- und Codiernummer
- Marke, Modell, Farbe, Besonderheiten wie Aufkleber, Umbauten, Zubehör
- Wann, wo und mit welchem Schloss das Rad gesichert war; Fotos vom letzten Standort helfen
- Ob das Rad versichert ist
Melde dich zusätzlich über längere Zeit beim örtlichen Fundbüro. (ADAC)
2. Versicherung informieren
Melde den Diebstahl Polizei und Versicherer unverzüglich. Taucht das Rad nicht innerhalb von drei Wochen wieder auf, teile das dem Versicherer mit – sonst kann er die Leistung verweigern. (Verbraucherzentrale)
Die Versicherung will meist (ADAC): Anzeigennummer, Eigentumsnachweis, Fahrradpass, Nachweis über das Schloss (Rechnung, Foto, Fabrikat).
Zahlt die Hausratversicherung?
- Aus verschlossenem Keller oder Garage (Einbruchdiebstahl): in der Regel ja. (Verbraucherzentrale)
- Von der Straße („einfacher Diebstahl“): meist nur mit Zusatzbaustein gegen Mehrbeitrag. (Verbraucherzentrale)
- Nachtzeitklausel: Ältere Verträge schützen teils nur zwischen 6 und 22 Uhr. (Verbraucherzentrale, ADAC)
- Draußen muss das Rad mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein; fest verbaute Rahmenschlösser zählen nicht immer. (Verbraucherzentrale)
Prüfe deine Bedingungen und die Versicherungssumme.
JobRad oder Leasingrad
Melde den Diebstahl zusätzlich deinem Arbeitgeber bzw. Leasinggeber; die Abwicklung regelt dein Vertrag. Mehr: JobRad-Werkstätten.
3. Vorbeugen fürs nächste Rad
- Kaufbeleg, Rahmennummer und Fotos aufbewahren (Verbraucherzentrale)
- Fahrradpass ausfüllen (bei Polizei, Händlern, Versicherungen erhältlich – kein Eigentumsnachweis) (ADAC)
- Codierung erschwert den Weiterverkauf (ADAC)
- Gutes Schloss; der ADAC zitiert den ADFC: am besten doppelt mit zwei Schlosssystemen sichern. Viele Versicherer verlangen mindestens ein hochwertiges Bügelschloss (ADAC) → Schloss-Ratgeber
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Verkaufst du ein gebrauchtes Rad oder willst du es spenden, hilft der Ratgeber Fahrrad verkaufen oder spenden bei der Abgrenzung.
Werkstätten pro Stadt: Leipzig, Hannover, Münster, Freiburg, Dresden, Bremen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich die Anzeige machen?
Der ADAC rät: innerhalb von 48 Stunden; Versicherer verlangen „unverzüglich“.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn das Rad draußen geklaut wurde?
Meist nur mit Fahrradklausel/Zusatzbaustein.
Wann zahlt die Versicherung?
Normalerweise, wenn das Rad nach drei Wochen nicht wieder aufgetaucht ist. (ADAC)
Quellen
- ADAC: Fahrraddiebstahl – ADAC – Fahrraddiebstahl
- Verbraucherzentrale: Versicherung gegen Fahrraddiebstahl – Verbraucherzentrale – Versicherung gegen Fahrraddiebstahl
Weiter zur Pflege: Fahrradkette ölen.
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